Maler steuerlich Absetzen

Maler- und Handwerkerkosten steuerlich absetzen

Handwerkerkosten steuerlich absetzen und Geld bei Renovierungskosten sparen

Sie fühlen sich in Ihrem Zuhause nicht mehr wohl und es bräuchte dringend eine Veränderung, doch leider sind Sie handwerklich nicht so begabt und ein professioneller Maler passt aktuell nicht ins Budget? Wir haben einen Tipp für Sie, wie Sie ein schönes neues Zuhause bekommen und gleichzeitig viel Geld sparen können, denn Sie können die Handwerkerkosten steuerlich absetzen.

Handwerkerleistungen in der Steuererklärung

Die alte Tapete soll durch eine Neue ersetzt werden, der Abfluss vom Waschbecken ist verstopft oder der Trockner ist defekt. Wir alle kennen diese Problemchen, die jeden von uns mal treffen können. Viele kommen dann direkt ins Schwitzen, wenn Sie an die anstehenden Kosten für Renovierungs- und Reparaturarbeiten denken. Doch das muss nicht sein! Einen guten Handwerker zu engagieren, lohnt sich gleich doppelt für Sie. Nicht nur, dass die zu erledigende Arbeit fachmännisch ausgeführt wird, Sie können auch einen Steuervorteil nutzen und so Geld sparen.

Und das geht ganz einfach. Holen Sie sich einen echten Fachmann nach Hause, der die anliegenden Arbeiten rund um Ihr Haus erledigt und sparen Sie bis zu 20 Prozent der Ausgaben. Denn erledigt eine Firma für Sie Renovierungs- und oder Reparaturarbeiten, so können Sie diese von der Steuer absetzen, da Sie dort als „haushaltsnahe Deinstleistungen“ geltend gemacht werden können. Maximal dürfen 6.000 Euro jährlich als Handwerkerleistungen über die Steuer abgesetzt werden, dadurch können Sie bis zu 1.200 Euro im Jahr sparen. Wichtig ist hierbei, dass Sie den Handwerker nicht bar bezahlen, da Sie sonst keinen anerkannten Nachweis für das Finanzamt haben. Ebenfalls sollten Sie den Gesamtbetrag in der Steuererklärung eintragen, da das Finanzamt die 20% automatisch abzieht.

Welche Handwerkerkosten kann ich steuerlich absetzen?

  • Arbeitskosten
  • Fahrtkosten
  • Maschinenkosten
  • Verbrauchsmittel
  • Materialkosten gehören nicht dazu und können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Rechnung, um Handwerkerkosten steuerlich abzusetzen

Bitten Sie den Handwerker um eine Rechnung, um seine Arbeitsleistung steuerlich geltend machen zu können. Hier müssen Materialkosten und Arbeitskosten getrennt aufgeführt werden.

Tipp: Der Handwerker ist zu einer Aufschlüsselung verpflichtet. Sie können die Zahlung zurückbehalten bis Ihnen eine korrekt ausgestellte Rechnung mit gesondertem Lohnausweis ausgestellt wurde.

Handwerkerkosten und Zusammenveranlagung

Geben Sie und Ihr Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung ab, so können Sie den Höchstbetrag nur einmal absetzen, auch wenn Handwerkerleistungen in mehreren Wohnung der Eheleute geleistet werden. Das Gleiche gilt für zwei Alleinstehende, die in einem Haushalt zusammenleben. Auch hier gilt der Höchstbetrag nur einmal. Sollten Sie sich im Laufe eines Jahres trennen und keinen gemeinsamen Haushalt mehr besitzen, so kann jede Partei für sich den Höchstbetrag erhalten.

Welche Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar?

Den Steuerbonus können Sie für Renovierung, Wiederherstellung und Verschönerung von Räumen sowie für Einrichtung oder Haushalts- und Elektrogeräte nutzen. Um die Arbeiten abzusetzen, müssen Sie als Arbeiten „in und rund um das Haus“ angegeben werden. Sie gehören also zu den „haushaltsnahen Dienstleistungen“ und müssen somit im eigenen Haushalt (Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus) stattfinden.

Dies können gleich mehrere Orte sein:

  • Selbst genutzte Wohnung in Deutschland oder der EU
  • Hauptwohnung
  • Zweitwohnung am Arbeitsort
  • Wochenend- oder Ferienwohnung
  • Wohnung des Kindes am Studienort

Achtung: Es können nur Leistungen abgesetzt werden, die auch wirklich „in und rund um das Haus“ getätigt wurden. Muss der Handwerker zum Beispiel ein Elektrogerät mit in seine Werkstatt nehmen, so erkennt das Finanzamt diese Rechnung nicht an, da es die Leistung nicht mehr als „haushaltsnah“ ansieht.

Absetzbare Handwerkerleistungen in den eigenen 4 Wänden

  • Streichen und Tapezieren
  • Rohrreinigung
  • Modernisierung des Badezimmers,
  • Beseitigung kleinerer Schaden,
  • Erneuerung des Bodenbelags,
  • Erneuerung von Fenstern und Türen oder der Heizungsanlage,
  • Austausch von Heizungszählern
  • Wartung und Reparatur von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Fahrstuhl, Feuerlöscher, Pumpen, Öltankanlagen, CO₂-Warngeräte, Abwasser-Rückstau-Sicherungen
  • Reparatur und Wartung von Gemeinschaftsmaschinen (zum Beispiel Waschmaschine und Trockner)
  • Schornsteinfeger

Absetzbare Umfangreichere Arbeiten

  • Arbeiten an Dach, Bodenbelägen, Fassade, Garagen, Innenwänden
  • Asbestsanierung
  • Mauerwerksanierung
  • Trockenlegung von Mauerwerk
  • Wärmedämmmaßnahmen
  • Legen von Hausanschlüssen für Strom, Fernsehen, Internet über Kabelfernsehen

Absetzbare Arbeiten rund um Haus und Garten

  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Dachrinnenreinigung
  • Überdachung eines bereits vorhandenen Pkw-Stellplatzes oder Terrasse
  • Gartengestaltung
  • Pflasterarbeiten innerhalb des Grundstücks
  • Graffitibeseitigung

Wie bezahle ich den Handwerker richtig?

Wie oben schon angeschnitten, sollten Sie den Handwerker niemals bar bezahlen, wenn Sie die Handwerkerkosten steuerlich absetzen wollen. Der Grund: Das Finanzamt möchte so Schwarzarbeiten verhindern, deshalb erkennt es nur Ausgaben an, die auch nachweislich überwiesen wurden. Zu den Überweisungsarten, die das Finanzamt anerkennt, gehören: Überweisung, Lastschrift oder bezahlen mit der EC-Karte. Die Zahlungsart sollte auch auf der Rechnung zu finden sein. Anschließend ist die Rechnung mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Zwar müssen Sie die Rechnung oder den Überweisungsbeleg bei der Steuererklärung nicht mit beilegen, es könnte aber sein, dass das Finanzamt zu einem späteren Zeitpunkt danach verlangt. Deshalb lohnt es sich, die Dokumente aufzuheben.

Expertentipp: Rechnung zum Jahresende aufteilen

Haben Sie vor Jahresende noch einen Handwerker beauftragt und liegen die Kosten über der Höchstsumme von 6.000 Euro? Hier gibt es einen kleine Trick den Sie anwenden können, um den kompletten Steuervorteil auszuschöpfen. Bitten Sie Ihren Handwerker die Rechnung zu splitten, sodass Sie den zweiten Teil im neuen Jahr von der Steuer absetzten können. So hohlen Sie das komplette Potenzial aus dem Steuerbonus.

Beispielrechnung zur Absetzung der Handwerkerkosten

Herr Müller beauftragt gegen Ende des Jahres 2021 den Malerbetrieb Göbel, um die Hausfassade neu zu verputzen und zu streichen. Die Arbeits- und Fahrkosten lagen bei 7.000 Euro. Hier wendet Herr Müller den oben genannten Trick an und vereinbart mit dem Malerbetrieb Göbel, dass er im Dezember 6.000 Euro bezahlt und im Januar 2022 den Restbetrag von 1.000 Euro.

Rechnung:

Die Steuerermäßigung im Jahr 2021 beträgt: 20 Prozent von 6.000 Euro = 1.200 Euro.

Die Steuerermäßigung im Jahr 2022 beträgt: 20 Prozent von 1.000 Euro = 200 Euro.

Wenn Herr Müller den kompletten Betrag im Dezember 2021 beglichen hätte, hätte er nur eine Steuerermäßigung von 1.200 Euro erhalten. Also 200 Euro weniger als beim Splitten der Rechnung.

Wer kann keine Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen?

Ist das Einkommen so gering, das keine Steuerschuld entsteht, so kann auch keine „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer abgesetzt werden. Dies trifft in vielen Fällen leider Rentner. Sollten Sie also eine Renovierung planen und diese von der Steuer absetzten wollen, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie durch Ihr geringes Einkommen gebrauch vom Steuerbonus machen können.

Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten unsere Handwerkerleistung von der Steuer absetzen? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit uns und lassen sich ein individuelles Angebot erstellen. Sie erreichen uns folgendermaßen:

Internet: https://gute-maler-arbeiten.de/kontakt/

Telefon: 0162 65 95 358

E-Mail: kontakt@gute-maler-arbeiten.de

Wir freuen uns auf Sie!

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